Die Krankengymnastik umfasst eine Vielzahl einzelner theraptuscher Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung von Kraft, Ausdauer und Koordination. Auch die Verbesserung von Kreislauffunktionen und die Linderung von Schmerzen sind Aufgabe der Krankengymnastik.
Krankengymnastik wird bei Erkrankungen der Orthopädie, Chirurgie, Traumatologie, Neurologie, Innere Medizin, Frauen- und Kinderheilkunde eingesetzt. Wenn ein Krankheitsgeschehen vorliegt, ist zur Ausübung eine ärztliche Verordnung notwendig.
Nachdem der/die Physiotherapeutin in einem Befund die Funktionsstörungen festgestellt hat, wird mit dem Patienten gemeinsam das Ziel der Behandlung festgelegt und aktive und passive Übungen und Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles durchgeführt. Acuh werden Empfehlungen für eigene Übungen gegeben, die der Verbesserung der gestörten Funktionen dienen.